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Funktionstraining für Rheumakranke PDF Drucken E-Mail

Das Jahr ist noch ganz neu und schon gibt es eine neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, Rehabilitationssport und Funktionstraining zu fördern. Die neue Rahmenvereinbarung hebt die zuvor starre Befristung für das Funktionstraining auf.

Geschlossen wurde die Vereinbarung zwischen den Rehabilitationsträgern, also den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den Trägern der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und den Trägern der Kriegsopferversorgung – und natürlich den Anbietern solcher Rehamaßnahmen, also dem Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V., dem Deutschen Behindertensportverband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. und der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Beteiligt ist ferner die Kassenärztliche Bundesvereinigung. unter Beteiligung und Beratung des Weibernetz e.V.

Außerdem haben folgende Vereine ihren Beitritt zur Rahmenvereinigung erklärt, wie: der Bundesverband Gesunde Knochen e.V. die Deutsche Fibromyalgie Vereinigung e.V., die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft e.V., die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V., der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e.V., die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V., Osteoporose Selbsthilfegruppen Dachverband e.V. und RehaSport Deutschland e.V..

Gesetzliche Grundlage

Funktionstraining ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation im Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX § 44, Abs. 4), verankert. Ferner haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung laut Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V § 11, Abs. 2) Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern.

Was kann ich mir unter der Funktionstherapie vorstellen?

Bei der Funktionstherapie handelt es sich um eine Bewegungstherapie. Das kann eine Warmwassergymnastik sein oder eine Trockengymnastik. Funktionstraining wirkt mit Mitteln der Krankengymnastik und Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen wie beispielsweise Muskeln oder Gelenke und ist organorientiert. Funktionstraining dient dem Erhalt von Funktionen, der Beseitigung oder Verbesserung von Funktionsstörungen sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme bzw. Körperteile.

Das Funktionstraining findet als Gruppenbehandlung unter fachkundiger Anleitung und Überwachung vor allem durch Krankengymnastinnen / Krankengymnasten statt und zwar im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen.

Zeitlicher Rahmen des Funktionstrainings

Laut Rahmenvereinbarung können bei rheumatischen Erkrankungen 12 bzw. 24 Monate Funktionstraining verordnet werden. Dabei handelt es sich um Richtwerte, der zeitliche Rahmen gilt also nicht pauschal, ist nicht unbedingt starr. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Verordnung auch für längere Zeiträume erfolgen. Die starre zeitliche Begrenzung des Funktionstrainings wurde aufgehoben und die Verordnung mehr an den medizinischen Erfordernissen ausgerichtet.

Wie kann ich eine Funktionstherapie erhalten?

An erster Stelle steht eine ärztliche Verordnung. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Rheumatologen und bitten Sie ihn, eine Funktionstherapie zu verschreiben. Anders als bei der Krankengymnastik belastet das Funktionstraining nicht das Heilmittelbudget des Arztes, da es als sogenannte „ergänzende Leistung“ zur Rehabilitation durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird. Die Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten für ein Jahr, bei rheumatoider Arthritis, Fibromyalgie, Morbus Bechterew, Polyarthrose, Osteoporose und anderen schweren rheumatischen Erkrankungen auch bis zu zwei Jahren oder gar länger.

Wenden Sie sich an örtliche Vertretungen der genannten Verbände, die Funktionstraining anbieten und Teil der Rahmenvereinbarung sind (wie beispielsweise die Rheuma-Liga), um herauszufinden, wo in Ihrer Umgebung welche Kurse angeboten werden. Funktionstraining findet in der Regel 1mal pro Woche statt.

Übrigens...

Laut einer Finnischen Studie von 2007 betreiben 71 % aller Patienten mit Rheumatoider Arthritis gar keinen Sport, 15 % nur ein- bis zweimal wöchentlich und weitere 14 % nur dreimal wöchentlich. Dabei sind Sportarten gemeint, bei denen wir ins Schwitzen kommen!

Was geht sonst außer Funktionstraining?

Für Rheumatiker bietet sich nicht nur das Funktionstraining an, es ist eine von vielen verschiedenen Möglichkeiten, Schmerzlinderung durch Bewegung zu erfahren. Geeignete Sportarten für Rheumatiker sind aber auch Schwimmen, Radfahren, Nordic Walking, Skilanglauf, Wandern, Tanzen, Tai Chi, Qi Gong und Yoga.

Wichtig ist, dass es sich um Sportarten handelt, die die Gelenke schonen, die Beschwerden nicht verstärken und kein erhöhtes Verletzungsrisiko aufweisen.

Fazit

Meist vermeiden Rheumatiker Bewegung, ganz einfach, weil es weh tut. Dabei kann angemessene und gelenkschonende Bewegung genau das Gegenteil bewirken, also Schmerzen lindern und womöglich somit die Menge an nebenwirkungsstarken Schmerzmitteln senken. Auf jeden Fall ist es einen Versuch wert – fragen Sie Ihren behandelnden Arzt.

Quellen und andere interessante Links zu diesem Thema:

http://www.rheuma-liga.de/home/layout2/funktionstraining_678_1.html Funktionstraining Rheuma-Liga
http://www.rheuma-liga.de/home/layout2/funktionstraining_377_72.html Neue Rahmenvereinbarung Funktionstraining

 

 
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Datum: 19.05.2012

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